Beitragsbemessungsgrenze

Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze legt das maximale Arbeitsentgelt festlegt, bis zu dem ein Arbeitnehmer verpflichtet ist, sich gesetzlich zu versichern.

Hier eine Übersicht über die Beitragsbemessungsgrenze der letzten Jahre

Jahr || monatl. Eink.|| jähl. Eink.
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2002 || 3.375,00 EUR || 40.500 EUR
2003 || 3.450,00 EUR || 41.400 EUR
2004 || 3.487,50 EUR || 41.850 EUR
2005 || 3.525,00 EUR || 42.300 EUR
2006 || 3.562,50 EUR || 42.750 EUR
2007 || 3.562,50 EUR || 42.750 EUR
2008 || 3.600,00 EUR || 43.200 EUR

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