Beitragsbemessungsgrenze
Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze legt das maximale Arbeitsentgelt festlegt, bis zu dem ein Arbeitnehmer verpflichtet ist, sich gesetzlich zu versichern.
Hier eine Übersicht über die Beitragsbemessungsgrenze der letzten Jahre
Jahr || monatl. Eink.|| jähl. Eink. ----------------------------------- 2002 || 3.375,00 EUR || 40.500 EUR 2003 || 3.450,00 EUR || 41.400 EUR 2004 || 3.487,50 EUR || 41.850 EUR 2005 || 3.525,00 EUR || 42.300 EUR 2006 || 3.562,50 EUR || 42.750 EUR 2007 || 3.562,50 EUR || 42.750 EUR 2008 || 3.600,00 EUR || 43.200 EUR